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   BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62   

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https://dejure.org/1963,2139
BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62 (https://dejure.org/1963,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1963 - VIII C 3.62 (https://dejure.org/1963,2139)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1963 - VIII C 3.62 (https://dejure.org/1963,2139)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Mietpreisbindung nach dem Mietpreisrecht - Bestimmung des Begriffs der preisgebundenen "Mietverhältnisse" - Revisibilität von Vorschriften über die Unterbringung von Obdachlosen - Befugnis der zuständigen Preisbehörde zu einer Mietherabsetzung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.05.1960 - VII C 220.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Durch § 1 VO FR 71/51 wird der Bereich der zulässigen preisbehördlichen Mietherabsetzungen in gegenständlicher und in inhaltlicher Hinsicht abschließend begrenzt, soweit sich nicht weitere Einschränkungen aus den später erlassenen Gesetzen und Verordnungen ergeben (vgl. dazu schon das Urteil vom 20. Mai 1960 - BVerwG VII C 220.57 -, WM 1961 S. 27 = ZMR 1961 S. 230).

    § 1 PreisstopVO ist überdies nur anwendbar auf Nutzungsentgelte und andere Preise, die schon am Stop-Stichtag, dem 17. Oktober 1956, vereinbart oder aus einem anderen Grunde zu leisten waren (vgl. das bereits genannte Urteil BVerwG VII C 220.57; ferner das Urteil vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII C 166.57 -, MDR 1958 S. 798 [L]).

  • BVerwG, 19.12.1961 - Gr. Sen. 5.60

    Zulässigkeit der Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Die zunächst durch die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ihrer Eigenschaft als Vertreterin des Beklagten eingelegte und begründete Revision entsprach allerdings nicht dem Anwaltserfordernis des § 67 Abs. 1 VwGO (BVerwGE 13, 245).

    Der Beklagte hat jedoch die nicht formgerecht eingelegte Revision unter Beachtung des Formerfordernisses von § 67 Abs. 1 VwGO durch eine neue Revision ersetzt und zugleich begründet sowie form- und fristgerecht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt ( § 60 VwGO): Vor der Entscheidung BVerwGE 13, 245 habe er nicht mit der Anwendbarkeit von § 67 Abs. 1 VwGO auf ihn rechnen können.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Im Beschluß BVerfGE 8, 274 ist § 2 PrG allerdings grundsätzlich für gültig erklärt worden, soweit er eine Ermächtigung zu preisbehördlichen Verfügungen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts enthält; auf Seite 324 des Abdrucks dieses Beschlusses wird aber Stellung genommen nur zu der Praxis der Preisbehörden, die Vorschrift als Grundlage von Mietfestsetzungen vor dem Inkrafttreten der Verordnung PR 71/51 zu wählen.
  • BVerwG, 27.09.1955 - V C 5.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Das dort ausgesprochene Verbot von Preiserhöhungen wirkte sich unmittelbar aus, ohne daß ein besonderer Verwaltungsakt der Preisbehörde zulässig gewesen wäre (BVerwGE 2, 205).
  • BVerwG, 24.02.1961 - IV C 327.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Gemäß § 101 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO kann über die Revision, ohne mündliche Verhandlung entschieden werden; Verzichtserklärungen, die gemäß den genannten Vorschriften abgegeben werden, fallen nicht unter das Anwaltserfordernis des § 67 Abs. 1 VwGO (Urteil vom 24. Februar 1961 - BVerwG IV C 327.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 67 Nr. 4 = JR 1961 S. 273 = DVBl. 1961 S. 518.).
  • BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Der Beklagte hat glaubhaft gemacht, daß er ohne sein Verschulden verhindert war, die Revisionsfrist einzuhalten, weil er annehmen durfte, die Vorschrift über das Anwaltserfordernis sei in seinem Falle nicht anzuwenden (Beschluß vom 30. Mai 1962 - BVerwG VIII B 184.60 -).
  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 160.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62
    Wäre der Wohnraum, um den es sich hier handelt, bezugsfertig geworden nach dem 31. Dezember 1949, so entfiele die Preisbindung gemäß § 46 des Ersten Wohnungsbaugesetzes - I.WoBauG - in der Fassung vom 25. August 1953 (BGBl. I S. 1047) ohne Rücksicht darauf, ob es sich nur um behelfsmäßigen Wohnraum handelt (Urteil vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VII C 160.57 -, BBBl. 1960 S. 126 = BlGBW 1960 S. 110 - WM 1960 S. 47 - ZMR 1961 S. 23).
  • BVerwG, 07.07.1966 - VIII C 78.63

    Rechtsmittel

    Bei Anwendung einer dem § 33 I. BMG vergleichbaren Vorschrift - der des § 18 Abs. 1 der Verordnung PR 71/51 vom 29. November 1951 (BGBl. I S. 920) - hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß öffentlich-rechtliche Nutzungsentgelte (dort handelte es sich um die Nutzungsgebühr für eine von der Gemeinde errichtete Obdachlosenunterkunft) nicht unter die Preisbindung fallen (Urteil vom 9. September 1963 - BVerwG VIII C 3.62 -); die dort dargestellten Erwägungen gelten im Falle der Dienstwohnungsvergütungen ebenfalls und ändern sich nicht bei Anwendung von § 33 I. BMG.
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